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Eine der neusten deutschen Couponing-Plattformen ist www.online-coupons.de. Hier sind sowohl Angebote von Gastronomen, als auch aus dem Handwerk, dem Einzelhandel und vielen weiteren Branchen zu finden. Große Chance ohne finanzielles Risiko! Das Konzept ist stimmig und eine große Chance besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, um mit Ihren Angeboten an eine noch größere Kundenschar heranzutreten, ohne dass dafür große Kosten entstehen. Daher hat der Greven’s Adreßbuch-Verlag für sein Couponing-Portal auch den EADP-Award in der Kategorie „Innovation B2C Product“ erhalten. „Coupons sind seit vielen Jahren ein wertvolles Werkzeug für Werbungtreibende, um Aktionen zu generieren. Wir sprechen der kreativen Weiterentwicklung dieses erprobten Marketingwerkzeuges durch den Greven’s Adreßbuch-Verlag unsere Anerkennung aus“ so der Präsident der Jury Ove Leth-Sorensen bei der Preisverleihung in Venedig. Wie funktioniert www.online-Coupons.de? Das Prinzip ist einfach: Verfügt ein Kunde des Greven’s Adressbuch-Verlag über ein Online Paket von Gelbe Seiten, DasTelefonbuch oder Das Örtliche, hat er die Möglichkeit über das KundenServiceCenterOnline innerhalb von ca. fünf Minuten seinen eigenen Online-Coupon zu erstellen. Dabei hat er die Wahl zwischen unterschiedlichen Kategorien, Leitmotiven und Farben, der Text kann individuell eingegeben werden. Die Coupons können zeitlich befristet und jederzeit händisch geändert werden. Diese Coupons können dann vom Endverbraucher nicht nur einfach ausgedruckt und eingelöst werden, es besteht auch die Möglichkeit der Bewertung und Weiterempfehlung per E-Mail oder diverser Social Media-Kanäle. So entsteht ein viraler Effekt, der die Bekanntheit des neuen Portals steigern soll und somit auch die Chance der Unternehmen, dass deren Angebote im Internet gefunden werden. Der Zusatznutzen. Der besondere Clou entsteht nun für den Unternehmer, da der Coupon nicht nur auf www.online-coupons.de zu sehen ist, sondern sein Online-Eintrag auf www.gelbeseiten.de, www.dastelefonbuch.de, oder www.dasoertliche.de ebenfalls noch um den Coupon ergänzt wird.. Dass der Trend in Deutschland angekommen ist, besagt auch eine Untersuchung der Infofact AG, die Teil der Trendstudie „zwei.null trends“ ist. Danach haben schon gut 15 Prozent der Befragten bereits Gutscheine oder Coupons im Internet gekauft, 27 Prozent haben zumindest schon mal eine solche Website besucht. 45 Prozent der befragten Internetnutzer haben zwar bisher noch keine Erfahrungen mit Couponing im Web gemacht, dennoch stößt die Idee auf generelles Interesse. Nur 14 Prozent der Befragten geben an, gar nichts damit anfangen zu können. (Quelle: www.wuv.de, 29. April 2010) ">„Couponing“ heißt der neue Shopping-Trend im Internet. Bei diesem – in den USA schon sehr erfolgreichem – Geschäftsmodell haben Unternehmen die Möglichkeit, Sonderangebote und Rabatte der breiten Online-Kundschaft zu offerieren. Eine der neusten deutschen Couponing-Plattformen ist www.online-coupons.de. Hier sind sowohl Angebote von Gastronomen, als auch aus dem Handwerk, dem Einzelhandel und vielen weiteren Branchen zu finden. Große Chance ohne finanzielles Risiko! Das Konzept ist stimmig und eine große Chance besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, um mit Ihren Angeboten an eine noch größere Kundenschar heranzutreten, ohne dass dafür große Kosten entstehen. Daher hat der Greven’s Adreßbuch-Verlag für sein Couponing-Portal auch den EADP-Award in der Kategorie „Innovation B2C Product“ erhalten. „Coupons sind seit vielen Jahren ein wertvolles Werkzeug für Werbungtreibende, um Aktionen zu generieren. Wir sprechen der kreativen Weiterentwicklung dieses erprobten Marketingwerkzeuges durch den Greven’s Adreßbuch-Verlag unsere Anerkennung aus“ so der Präsident der Jury Ove Leth-Sorensen bei der Preisverleihung in Venedig. Wie funktioniert www.online-Coupons.de? Das Prinzip ist einfach: Verfügt ein Kunde des Greven’s Adressbuch-Verlag über ein Online Paket von Gelbe Seiten, DasTelefonbuch oder Das Örtliche, hat er die Möglichkeit über das KundenServiceCenterOnline innerhalb von ca. fünf Minuten seinen eigenen Online-Coupon zu erstellen. Dabei hat er die Wahl zwischen unterschiedlichen Kategorien, Leitmotiven und Farben, der Text kann individuell eingegeben werden. Die Coupons können zeitlich befristet und jederzeit händisch geändert werden. Diese Coupons können dann vom Endverbraucher nicht nur einfach ausgedruckt und eingelöst werden, es besteht auch die Möglichkeit der Bewertung und Weiterempfehlung per E-Mail oder diverser Social Media-Kanäle. So entsteht ein viraler Effekt, der die Bekanntheit des neuen Portals steigern soll und somit auch die Chance der Unternehmen, dass deren Angebote im Internet gefunden werden. Der Zusatznutzen. Der besondere Clou entsteht nun für den Unternehmer, da der Coupon nicht nur auf www.online-coupons.de zu sehen ist, sondern sein Online-Eintrag auf www.gelbeseiten.de, www.dastelefonbuch.de, oder www.dasoertliche.de ebenfalls noch um den Coupon ergänzt wird.. Dass der Trend in Deutschland angekommen ist, besagt auch eine Untersuchung der Infofact AG, die Teil der Trendstudie „zwei.null trends“ ist. Danach haben schon gut 15 Prozent der Befragten bereits Gutscheine oder Coupons im Internet gekauft, 27 Prozent haben zumindest schon mal eine solche Website besucht. 45 Prozent der befragten Internetnutzer haben zwar bisher noch keine Erfahrungen mit Couponing im Web gemacht, dennoch stößt die Idee auf generelles Interesse. Nur 14 Prozent der Befragten geben an, gar nichts damit anfangen zu können. (Quelle: www.wuv.de, 29. April 2010)

„Couponing“ heißt der neue Shopping-Trend im Internet. Bei diesem – in den USA schon sehr erfolgreichem – Geschäftsmodell haben Unternehmen die Möglichkeit, Sonderangebote und Rabatte der breiten Online-Kundschaft zu offerieren.

Eine der neusten deutschen Couponing-Plattformen ist www.online-coupons.de. Hier sind sowohl Angebote von Gastronomen, als auch aus dem Handwerk, dem Einzelhandel und vielen weiteren Branchen zu finden.

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Firmen-Homepage für Kunden und Suchmaschinen optimieren Ob eine gut strukturierte Website, die für Suchmaschinen und Besucher gleichermaßen interessant ist, oder der Einsatz von Emails zur Kunden-Gewinnung und Bindung – viele Maßnahmen des Online-Marketings sind wirkungsvoll und kostengünstig umsetzbar. Schließlich sind aktuell schon mehr als 67% aller Deutschen im Internet aktiv (ARD/ZDF-Onlinestudie, 2009). Online werden gezielt Informationen zu Dienstleistungen und Unternehmen gesucht. Oft wird dabei jedoch übersehen, dass nicht nur Unternehmen mit überregionalem Angebot von den Möglichkeiten der Vermarktung profitieren können. Auch Kunden in der direkten Nachbarschaft sind mit dem nötigen Know-How online zielgenau erreichbar. So wurde in einer Studie kürzlich veröffentlicht, dass jede 5. Suchanfrage einen lokalen Bezug hat (Quelle: Google, 2010). Jeden Monat wird eine Vielzahl an Anfragen zu konkreten Dienstleistungen gestellt, eine gute Positionierung in den Suchmaschinen ist daher für die Online-Akquise von Neukunden von großer Bedeutung. Ebenso bedeutend ist der Eintrag in Online-Verzeichnissen wie zum Beispiel www.gelbeseiten.de, in dem alle Anfragen über die Umkreissuche einen lokalen Bezug haben. So empfiehlt beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Broschüre „durchstarten“ zum Thema Existenzgründung: „Noch ein Tipp: Inserieren Sie in den Gelben Seiten. Das ist besonders wirksam im Handwerk und in allen regional angebotenen Dienstleistungen, wie etwa einem Umzugsservice.“ Grafik: Suchbegriff Anzahl Suchabfragen im Monat August 2010
zahnarzt ca. 56.147
arzt ca. 46.646
orthopäden ca. 37.818
frauenarzt ca. 34.778
friseursalons ca. 38.822
rechtsanwälte ca. 28.926
friseur ca. 27.824
restaurants ca. 23.382
gaststätten und restaurants ca. 30.677
physiotherapie ca. 30.939
tierarzt ca. 28.895
bauunternehmen ca. 30.084
malerbetriebe ca. 23.906
autoverwertung ca. 25.440
hotels ca. 25.715
Suchraum: Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Stadt Köln, Aachen, Heinsberg, Bergheim, Düren, Euskirchen, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis”, Quelle: www.gelbeseiten.de In diesem Teil unserer Reihe „Online-Marketing für kleine Unternehmen“ geben wir Ihnen konkrete Tipps, wie Sie Ihr Online-Marketing in Eigenregie verbessern und lokale Kundengruppen auf Ihre Leistungen aufmerksam machen können. Website als wichtige Anlaufstelle im Internet Die eigene Firmen-Homepage ist online ein wichtiger Ort, an dem man neben den allgemeinen Kontaktdaten zusätzliche Informationen zu seinem Unternehmen und zu den Leistungen bereit stellen kann. Damit die Website ein guter Anlaufpunkt ist, sollten Kunden sich gut auf ihr zurechtfinden und das Unternehmen wiedererkennen. Die Startseite und die Menüpunkte „Leistungen, Über uns, Kontakt“ sollten fester Bestandteil einer Homepage und für den User schnell erfass- und abrufbar sein. Das Erscheinungsbild der Seite muss optisch zu den gedruckten Firmen-Unterlagen wie Briefbögen passen, also das gleiche Logo, die gleiche Schriftart und die Hausfarben nutzen. Bei den Inhalten sind lange Texte online unüblich, Text und Bild müssen sich abwechseln, um nicht zu ermüden. Als Richtwert sollte nach maximal zehn Sätzen oder zwei Absätzen idealerweise ein Bild oder eine Zwischenüberschrift folgen. Die Angaben auf der Website müssen bei Änderungen aktualisiert werden. Besucher durch lokalen Mehrwert binden Wer vor allem lokale Kunden hat, kann die Verweildauer auf der Website erhöhen, indem er zusätzlichen Mehrwert bietet. So können Informationen über externe Quellen eingebunden werden wie etwa Nachrichten, die örtliche Wettervorhersage, Fahrpläne oder die Gelben Seiten. Dies hält den eigenen Pflegeaufwand gering und ist teilweise sogar kostenlos. Hilfreiche Links für das Einbinden von zusätzlichen Inhalten: Nachrichten http://www.bild.de/BILD/services/bild-dir-dein-bild-de/widget-generator.html Wettervorhersage http://www.wetter.info/wetterbox/17957368 Fahrpläne http://www.kvb-koeln.de/generator/ Telefonbücher http://www.greven.de/index/id/4323931/partnerprogramme.html Suchmaschinen-Optimierung und so auch neue Kunden anziehen Wer von den lokalen Suchanfragen zum Beispiel bei suchen.de profitieren will, muss die Seiteninhalte nicht nur für potentielle Kunden, sondern auch für Suchmaschinen optimieren. Die Suchmaschinen suchen die Websites regelmäßig ab und bewerten neue Inhalte nach Wichtigkeit. Je relevanter Ihre Website für Suchmaschinen ist, desto besser ist Ihre Platzierung in den Suchtreffern und desto mehr Besucher finden Ihre Seite. Als besonders gewichtig werden Websites gewertet, die rund um ein Thema passendes und regelmäßig aktualisiertes Material bereitstellen. Dies können kontinuierlich erstellte Fachtexte oder Branchennews sein. Diese Inhalte bedeuten jedoch viel Aufwand. Alternativ kann man die Bewertung der eigenen Website auch mit einer durchdachten Link-Liste verbessern. Hierfür sammelt man Links zu passenden Websites und integriert diese über sogenannte Hyperlinks in einer Liste, zum Beispiel auf einer eigens dafür eingerichteten Unterseite. Wenn Besucher einen Link anklicken, öffnet sich diese gewählte Webseite in einem neuen Fenster. Zu vermeiden sind dabei thematisch unpassende Links auf sogenannte Link-Portale, da diese meist mehr schaden als nutzen. Durch durchdachte Verlinkung regionalen Bezug erhöhen Gute Links passen zu Ihrem Geschäftsgebiet und haben idealerweise einen lokalen Bezug, die Seiten werden möglichst oft aktualisiert. So können zum Beispiel Links zum Berufsverband, zu wichtigen Branchenzeitschriften und weiterführenden Informationen gesetzt werden. Zusätzlich können Sie Ihre Website mit den regionalen Tageszeitungen, der städtischen Website und zu lokalen Partnern verknüpfen (siehe Grafik). Region Aachen Stadt Aachen http://www.aachen.de/ Aachen Journal http://www.aachen-journal.de Unsere Partner BHG Aachen Baudienstleistungen http://www.bauleistungen-bhg.de/ Juchems Haustechnik http://www.juchems-haustechnik.de/ Ein Dachdecker in Aachen hat folgende Link-Liste: Zentralverband Dachdecker http://www.dachdecker.de/ Berufsbild Dachdecker http://de.wikipedia.org/wiki/Dachdecker dachbaumagazin http://www.dachbaumagazin.de/startseite/ Weiterführende Informationen: Solartechnik http://www.dach.de/solar/solartechnik/ Wärmedämmung http://www.dach.de/daemmung/daemmstoffe/ Diese ausgehenden Links sind suchmaschinenrelevant, noch wertvoller sind jedoch Links, die von fremden Seiten auf Ihre Seite hin verweisen. Hier sollte man nach gleichem Muster wählerisch sein und nur passende Seiten aktiv durch Links ergänzen und über gute Kontakte sein Netzwerk im Internet ausbauen. Darüber hinaus ist es ratsam, die eigene Website-Adresse im Eintrag in Telefon- der Branchenbücher wie Das Örtliche, DasTelefonbuch und Gelbe Seiten nachzutragen, da diese Verzeichnisse meist sehr gut von Suchmaschinen bewertet werden. Wer in einem dieser Verzeichnisse eingetragen ist, hat eine hohe Wahrscheinlichkeit auch bei Suchmaschinen sofort gefunden zu werden. Die Suchmaschine Google bewertet bei Websites den sogenannten „PageRank“ in einer Skala von eins bis zehn. Besonders gut bewertete Homepages erreichen dabei zehn Punkte, sind jedoch extrem selten. Als Bewertung sind fünf bis sechs Punkte schon sehr hoch einzuschätzen, für die eigene Website ist ein Wert von drei bis vier Punkten ein gutes Ziel. Optimaler weise reichen eingehende und ausgehende Links auf Seiten mit möglichst hohem PageRank. Hilfreiche Links für die Optimierung der Website: Informationen zum Google PageRank http://www.google.com/intl/de/corporate/tech.html Eigenen Google PageRank prüfen http://pagerank-check.eu/pruefen"> Firmen-Homepage für Kunden und Suchmaschinen optimieren Ob eine gut strukturierte Website, die für Suchmaschinen und Besucher gleichermaßen interessant ist, oder der Einsatz von Emails zur Kunden-Gewinnung und Bindung – viele Maßnahmen des Online-Marketings sind wirkungsvoll und kostengünstig umsetzbar. Schließlich sind aktuell schon mehr als 67% aller Deutschen im Internet aktiv (ARD/ZDF-Onlinestudie, 2009). Online werden gezielt Informationen zu Dienstleistungen und Unternehmen gesucht. Oft wird dabei jedoch übersehen, dass nicht nur Unternehmen mit überregionalem Angebot von den Möglichkeiten der Vermarktung profitieren können. Auch Kunden in der direkten Nachbarschaft sind mit dem nötigen Know-How online zielgenau erreichbar. 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zahnarzt ca. 56.147
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Suchraum: Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Stadt Köln, Aachen, Heinsberg, Bergheim, Düren, Euskirchen, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis”, Quelle: www.gelbeseiten.de In diesem Teil unserer Reihe „Online-Marketing für kleine Unternehmen“ geben wir Ihnen konkrete Tipps, wie Sie Ihr Online-Marketing in Eigenregie verbessern und lokale Kundengruppen auf Ihre Leistungen aufmerksam machen können. Website als wichtige Anlaufstelle im Internet Die eigene Firmen-Homepage ist online ein wichtiger Ort, an dem man neben den allgemeinen Kontaktdaten zusätzliche Informationen zu seinem Unternehmen und zu den Leistungen bereit stellen kann. Damit die Website ein guter Anlaufpunkt ist, sollten Kunden sich gut auf ihr zurechtfinden und das Unternehmen wiedererkennen. Die Startseite und die Menüpunkte „Leistungen, Über uns, Kontakt“ sollten fester Bestandteil einer Homepage und für den User schnell erfass- und abrufbar sein. 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Hilfreiche Links für das Einbinden von zusätzlichen Inhalten: Nachrichten http://www.bild.de/BILD/services/bild-dir-dein-bild-de/widget-generator.html Wettervorhersage http://www.wetter.info/wetterbox/17957368 Fahrpläne http://www.kvb-koeln.de/generator/ Telefonbücher http://www.greven.de/index/id/4323931/partnerprogramme.html Suchmaschinen-Optimierung und so auch neue Kunden anziehen Wer von den lokalen Suchanfragen zum Beispiel bei suchen.de profitieren will, muss die Seiteninhalte nicht nur für potentielle Kunden, sondern auch für Suchmaschinen optimieren. Die Suchmaschinen suchen die Websites regelmäßig ab und bewerten neue Inhalte nach Wichtigkeit. Je relevanter Ihre Website für Suchmaschinen ist, desto besser ist Ihre Platzierung in den Suchtreffern und desto mehr Besucher finden Ihre Seite. Als besonders gewichtig werden Websites gewertet, die rund um ein Thema passendes und regelmäßig aktualisiertes Material bereitstellen. 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Hier sollte man nach gleichem Muster wählerisch sein und nur passende Seiten aktiv durch Links ergänzen und über gute Kontakte sein Netzwerk im Internet ausbauen. Darüber hinaus ist es ratsam, die eigene Website-Adresse im Eintrag in Telefon- der Branchenbücher wie Das Örtliche, DasTelefonbuch und Gelbe Seiten nachzutragen, da diese Verzeichnisse meist sehr gut von Suchmaschinen bewertet werden. Wer in einem dieser Verzeichnisse eingetragen ist, hat eine hohe Wahrscheinlichkeit auch bei Suchmaschinen sofort gefunden zu werden. Die Suchmaschine Google bewertet bei Websites den sogenannten „PageRank“ in einer Skala von eins bis zehn. Besonders gut bewertete Homepages erreichen dabei zehn Punkte, sind jedoch extrem selten. Als Bewertung sind fünf bis sechs Punkte schon sehr hoch einzuschätzen, für die eigene Website ist ein Wert von drei bis vier Punkten ein gutes Ziel. Optimaler weise reichen eingehende und ausgehende Links auf Seiten mit möglichst hohem PageRank. 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Firmen-Homepage für Kunden und Suchmaschinen optimieren

Ob eine gut strukturierte Website, die für Suchmaschinen und Besucher gleichermaßen interessant ist, oder der Einsatz von Emails zur Kunden-Gewinnung und Bindung – viele Maßnahmen des Online-Marketings sind wirkungsvoll und kostengünstig umsetzbar. Schließlich sind aktuell schon mehr als 67% aller Deutschen im Internet aktiv (ARD/ZDF-Onlinestudie, 2009). Online werden gezielt Informationen zu Dienstleistungen und Unternehmen gesucht. Oft wird dabei jedoch übersehen, dass nicht nur Unternehmen mit überregionalem Angebot von den Möglichkeiten der Vermarktung profitieren können. Auch Kunden in der direkten Nachbarschaft sind mit dem nötigen Know-How online zielgenau erreichbar.

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Remagen … und es wird Licht e.K.

Neumarkt 35-37
50667 Köln
E-Mail: h.remagen@remagenlicht.de
http://www.remagenlicht.de
">Die Bild-Zeitung titelte „Dieser Kölner ist ein leuchtendes Vorbild“ – und sprach damit die unglaublichen Anstrengungen nach der Insolvenz von Heinrich Remagen an. Allen Widerständen zum Trotz hat er nicht aufgegeben, sondern weitergemacht und sein Lampengeschäft nach 10-tägigem Umbau mit neuem Konzept wiedereröffnet. In dem Interview mit Heinrich Remagen erfahren Sie, wie sein Zukunftskonzept greift und welche Tipps er aus eigener Erfahrung anderen Unternehmern gibt, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. [flv:http://e002.branchentrendscout.de/wp-content/uploads/Remagen-Licht2.flv 400 310] Kontakt:
Remagen … und es wird Licht e.K.
Neumarkt 35-37
50667 Köln
E-Mail: h.remagen@remagenlicht.de
http://www.remagenlicht.de

Die Bild-Zeitung titelte „Dieser Kölner ist ein leuchtendes Vorbild“ – und sprach damit die unglaublichen Anstrengungen nach der Insolvenz von Heinrich Remagen an. Allen Widerständen zum Trotz hat er nicht aufgegeben, sondern weitergemacht und sein Lampengeschäft nach 10-tägigem Umbau mit neuem Konzept wiedereröffnet.

In dem Interview mit Heinrich Remagen erfahren Sie, wie sein Zukunftskonzept greift und welche Tipps er aus eigener Erfahrung anderen Unternehmern gibt, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.

Kontakt:

Remagen … und es wird Licht e.K.
Neumarkt 35-37
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Ab sofort können die druckfrischen Ausgaben von den Gelbe Seiten und DasTelefonbuch für Bergisch Gladbach, Gummersbach und Leverkusen noch bis zum 03. Juli an allen Postfilialen und Jet Tankstellen sowie den teilnehmenden REWE- und NETTO-Märkten abgeholt werden. In Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis wurden als kostenfreier Service des Verlags die Gelbe Seiten, in Köln sogar DasTelefonbuch und die Gelbe Seiten an alle erreichbaren Haushalte geliefert. DasTelefonbuch vom Greven’s Adreßbuch-Verlag liefert Telefonnummern und Adressen sowie weitere Kommunikationsdaten von Firmen, Institutionen und Privathaushalten. Zusatzinformationen wie Notfall- und Servicenummern und das Ärzte- und Rechtsanwaltsverzeichnis runden das Nachschlagewerk ab. Die Gelbe Seiten bieten einen Überblick über das Produkt- und Dienstleistungsangebot der Region. Ausführliche Stadtinformationen und ein umfangreicher Stadtplan mit Straßenverzeichnis erleichtern zusätzlich die Orientierung. Der Gastronomie-Guide der Gelbe Seiten für Köln und Bonn fasst außerdem besonders übersichtlich die kulinarischen Angebote in Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zusammen. In den Gelbe Seiten Köln ist ganz neu ein Kölner Bio- und WellnessGuide 2010 enthalten, der einen Überblick über ökologisch orientierte Unternehmen der Region gibt. Ebenfalls neu in den Gelbe Seiten für Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Gummersbach, Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis ist die Coupon-Aktion. Hierbei bieten Unternehmen der Region auf einer Coupon-Seite attraktive Schnäppchen an. Die QR-Codes der Coupons müssen lediglich mit dem Handy eingelesen werden und schon können die Verbraucher von den Sonderangeboten profitieren. Bei den Schnäppchen handelt es sich um Rabatt-Aktionen, Gutscheine aber auch kostenfreie Beratungen. Weitere Informationen unter www.dastelefonbuch.de, www.gelbeseiten.de oder www.greven.de.

Ab sofort können die druckfrischen Ausgaben von den Gelbe Seiten und DasTelefonbuch für Bergisch Gladbach, Gummersbach und Leverkusen noch bis zum 03. Juli an allen Postfilialen und Jet Tankstellen sowie den teilnehmenden REWE- und NETTO-Märkten abgeholt werden.
In Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis

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Wichtig für Ihren Erfolg
Neue Fristen beim Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Neue Fristen beim Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen



Autor:
RA Dr. Joachim Pietzko, Köln

URTEIL:
Gericht: BAG
Aktenzeichen: 2 AZR 217/96
Datum: 01.03.2007

Sachverhalt

Chemiearbeiterin C., geboren 1957, steht seit 1995 zuletzt zu einer Gehalt von € 2.300,00 in den Diensten des Chemiebetriebes B. In den Jahren von 1997 bis 2004 ist C. an bis zu 229 Tagen pro Jahr wegen seelischer Leiden, einer Herzerkrankung sowie Rückenschmerzen erkrankt. Die Bruttoentgeltfortzahlung beläuft sich auf insgesamt € 30.000,00.

C. ist zu 40 % schwerbehindert. Hierüber liegen B. keine Informationen vor.

B. kündigt das Arbeitsverhältnis nach Anhörung des Betriebsrates krankheitsbedingt mit Schreiben vom 06.12.2004. Am 03.12.2004 hat C. einen Antrag auf  Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gestellt. Diesem Antrag ist am 07.04.2005 mit Wirkung zum 03.12.2004 rückwirkend stattgegeben worden.

C. ist der Auffassung, dass die Kündigung bereits aus formalen Gründen wegen fehlender Beteiligung des Integrationsamtes unwirksam sei. Zu Recht?

Bedeutung für die Praxis

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (Grad der Schwerbehinderung (GdS) von 50 % und mehr) oder einem Schwerbehinderten Gleichgestellten (GdS von mind. 30 % und Anhaltspunkte, dass infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder aufgekündigt wird) bedarf der  vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, § 85 Sozialgesetzbuch IX, andernfalls ist sie unwirksam.

Da eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung dem Arbeitgeber im Vorfeld nicht angezeigt werden muss, trifft der Arbeitgeber regelmäßig seine Kündigungsentscheidung ohne hierüber Kenntnis zu besitzen. Dies hat in der arbeitsrechtlichen Praxis dazu geführt, dass Prozessvertreter des schwerbehinderten Mitarbeiters zu einer kurzfristigen Beantragung des Schwerbehindertenstatus vor einer drohenden Kündigung geraten haben. Die Mitteilung der rückwirkend attestierten Schwerbehinderung ist aus taktischen Gründen – in Kenntnis der Unwirksamkeit der Kündigung aus formalen Gründen – jedoch erst geraume Zeit nach Ausspruch der Kündigung dem Arbeitgeber angezeigt worden. Dem Arbeitgeber blieb nichts anderes übrig, als die Kündigung zurückzuziehen und eine neue Kündigung mit Beteiligung des Integrationsamtes zu veranlassen. Auf Grund der formalen Unwirksamkeit der ersten Kündigung – ohne Beteiligung des Integartionsamtes – war der Arbeitgeber jedoch weiterhin verpflichtet, die bis dahin aufgelaufenen rückständigen Gehälter für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses zu erstatten. Dies hat zu erheblichen finanziellen Belastungen der Arbeitgeber geführt.

Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist der schwerbehinderte Mitarbeiter nunmehr verpflichtet, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ausspruch der Kündigung den Schwerbehindertenstatus anzuzeigen.

Im vorliegenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu befinden, wann ein Antrag auf Schwerbehinderung, respektive Gleichstellung vor Zugang der Kündigung gestellt werden muss, um noch berücksichtigt werden zu können.

Entscheidung

Das BAG hat die Voraussetzung einer krankheitsbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung nach § 1 Abs. 2 KSchG bei C. als gegeben angesehen.

Hierbei sei C. eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft zu attestieren. Die Fehlzeiten der C. rechtfertigen die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang und führen zu einer erheblichen betrieblichen Beeinträchtigung, weil B. jährlich nahezu bis zu 3 Monate Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten musste. Insgesamt überwiege das Interesse von B. an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG war Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid, ggf. rückwirkend, über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ergangen und ein entsprechender Antrag gestellt war. Hierbei war es ausreichend, wenn der Antrag kurz vor Erhalt der Kündigung eingereicht worden ist. An dieser Rechtsprechung hält das BAG aufgrund er geänderten Gesetzeslage nicht mehr fest.

Obwohl C. durch den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit vom 07.04.2005 mit Wirkung ab Antragstellung am 03.12.2004 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde, bedurfte die Kündigung der Beklagten vom 06.12.2004 nicht der Zustimmung des Integrationsamtes.

Dies ergebe sich aus der nunmehr zu § 90 Abs. 2 a SGB IX. Für schwerbehinderte Mensch oder Gleichgestellte finden das Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes gemäß § 85 SGB IX dann keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

1. nicht nachgewiesen ist oder
2. das Versorgungsamt nach Ablauf der Frist eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte.

Muss für die Feststellung eines Rehabilitationsbedarf kein Gutachten eingeholt werden, entscheidet der Rehabilitationsträger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang. Ist für die Feststellung des ein Gutachten erforderlich, erstellt der Gutachter jenes innerhalb von zwei Wochen und die Entscheidung über die Feststellung ergeht nach weiteren zwei Wochen, insgesamt sieben Wochen nach Antragseingang.

Das BAG leitet hieraus ab, dass der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung so frühzeitig, dass heißt unter Einhaltung der 3-Wochenfrist und ordnungsgemäßer Vorlage aller erforderlichen Angaben gestellt sein muss, um eine positive Entscheidung bei Ausspruch der Kündigung bei ordnungsgemäßer Bearbeitung zu ermöglichen. Erst dann entfaltet der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte seine Wirkung.

Anträge, die kürzer als die drei Wochen vor Ausspruch und Zugang der Kündigung gestellt werden, sind somit für die Beurteilung der Kündigungsentscheidung verfristet.

Fazit

Das BAG ist mit seiner Auslegung der neuen Gesetzeslage der zu Missbräuchen einladenden Situation entgegengetreten und hat im Bereich der Schwerbehinderteneigenschaft Rechtssicherheit für die Arbeitgeber geschaffen. Das taktische Vorgehen kurz vor Ausspruch einer Kündigung, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen, ist begrenzt worden.
Der Arbeitnehmer muss einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung spätestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung stellen, anderenfalls ist dieser nicht mehr zu berücksichtigen.

Neue Fristen beim Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Neue Fristen beim Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen j_pietzko Autor: RA Dr. Joachim Pietzko, Köln URTEIL: Gericht: BAG Aktenzeichen: 2 AZR 217/96 Datum: 01.03.2007 Sachverhalt Chemiearbeiterin C., geboren 1957, steht seit 1995 zuletzt zu einer Gehalt von € 2.300,00 in den Diensten des Chemiebetriebes B. In den Jahren von 1997 bis 2004 ist C. an bis zu 229 Tagen pro Jahr wegen seelischer Leiden, einer Herzerkrankung sowie Rückenschmerzen erkrankt. Die Bruttoentgeltfortzahlung beläuft sich auf insgesamt € 30.000,00. C. ist zu 40 % schwerbehindert. Hierüber liegen B. keine Informationen vor. B. kündigt das Arbeitsverhältnis nach Anhörung des Betriebsrates krankheitsbedingt mit Schreiben vom 06.12.2004. Am 03.12.2004 hat C. einen Antrag auf  Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gestellt. Diesem Antrag ist am 07.04.2005 mit Wirkung zum 03.12.2004 rückwirkend stattgegeben worden. C. ist der Auffassung, dass die Kündigung bereits aus formalen Gründen wegen fehlender Beteiligung des Integrationsamtes unwirksam sei. Zu Recht? Bedeutung für die Praxis Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (Grad der Schwerbehinderung (GdS) von 50 % und mehr) oder einem Schwerbehinderten Gleichgestellten (GdS von mind. 30 % und Anhaltspunkte, dass infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder aufgekündigt wird) bedarf der  vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, § 85 Sozialgesetzbuch IX, andernfalls ist sie unwirksam. Da eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung dem Arbeitgeber im Vorfeld nicht angezeigt werden muss, trifft der Arbeitgeber regelmäßig seine Kündigungsentscheidung ohne hierüber Kenntnis zu besitzen. Dies hat in der arbeitsrechtlichen Praxis dazu geführt, dass Prozessvertreter des schwerbehinderten Mitarbeiters zu einer kurzfristigen Beantragung des Schwerbehindertenstatus vor einer drohenden Kündigung geraten haben. Die Mitteilung der rückwirkend attestierten Schwerbehinderung ist aus taktischen Gründen - in Kenntnis der Unwirksamkeit der Kündigung aus formalen Gründen - jedoch erst geraume Zeit nach Ausspruch der Kündigung dem Arbeitgeber angezeigt worden. Dem Arbeitgeber blieb nichts anderes übrig, als die Kündigung zurückzuziehen und eine neue Kündigung mit Beteiligung des Integrationsamtes zu veranlassen. Auf Grund der formalen Unwirksamkeit der ersten Kündigung - ohne Beteiligung des Integartionsamtes - war der Arbeitgeber jedoch weiterhin verpflichtet, die bis dahin aufgelaufenen rückständigen Gehälter für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses zu erstatten. Dies hat zu erheblichen finanziellen Belastungen der Arbeitgeber geführt. Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist der schwerbehinderte Mitarbeiter nunmehr verpflichtet, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ausspruch der Kündigung den Schwerbehindertenstatus anzuzeigen. Im vorliegenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu befinden, wann ein Antrag auf Schwerbehinderung, respektive Gleichstellung vor Zugang der Kündigung gestellt werden muss, um noch berücksichtigt werden zu können. Entscheidung Das BAG hat die Voraussetzung einer krankheitsbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung nach § 1 Abs. 2 KSchG bei C. als gegeben angesehen. Hierbei sei C. eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft zu attestieren. Die Fehlzeiten der C. rechtfertigen die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang und führen zu einer erheblichen betrieblichen Beeinträchtigung, weil B. jährlich nahezu bis zu 3 Monate Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten musste. Insgesamt überwiege das Interesse von B. an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG war Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid, ggf. rückwirkend, über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ergangen und ein entsprechender Antrag gestellt war. Hierbei war es ausreichend, wenn der Antrag kurz vor Erhalt der Kündigung eingereicht worden ist. An dieser Rechtsprechung hält das BAG aufgrund er geänderten Gesetzeslage nicht mehr fest. Obwohl C. durch den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit vom 07.04.2005 mit Wirkung ab Antragstellung am 03.12.2004 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde, bedurfte die Kündigung der Beklagten vom 06.12.2004 nicht der Zustimmung des Integrationsamtes. Dies ergebe sich aus der nunmehr zu § 90 Abs. 2 a SGB IX. Für schwerbehinderte Mensch oder Gleichgestellte finden das Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes gemäß § 85 SGB IX dann keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch 1. nicht nachgewiesen ist oder 2. das Versorgungsamt nach Ablauf der Frist eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte. Muss für die Feststellung eines Rehabilitationsbedarf kein Gutachten eingeholt werden, entscheidet der Rehabilitationsträger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang. Ist für die Feststellung des ein Gutachten erforderlich, erstellt der Gutachter jenes innerhalb von zwei Wochen und die Entscheidung über die Feststellung ergeht nach weiteren zwei Wochen, insgesamt sieben Wochen nach Antragseingang. Das BAG leitet hieraus ab, dass der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung so frühzeitig, dass heißt unter Einhaltung der 3-Wochenfrist und ordnungsgemäßer Vorlage aller erforderlichen Angaben gestellt sein muss, um eine positive Entscheidung bei Ausspruch der Kündigung bei ordnungsgemäßer Bearbeitung zu ermöglichen. Erst dann entfaltet der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte seine Wirkung. Anträge, die kürzer als die drei Wochen vor Ausspruch und Zugang der Kündigung gestellt werden, sind somit für die Beurteilung der Kündigungsentscheidung verfristet. Fazit Das BAG ist mit seiner Auslegung der neuen Gesetzeslage der zu Missbräuchen einladenden Situation entgegengetreten und hat im Bereich der Schwerbehinderteneigenschaft Rechtssicherheit für die Arbeitgeber geschaffen. Das taktische Vorgehen kurz vor Ausspruch einer Kündigung, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen, ist begrenzt worden. Der Arbeitnehmer muss einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung spätestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung stellen, anderenfalls ist dieser nicht mehr zu berücksichtigen.

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